Vortrag
Vortrag: Künstliche Intelligenz (KI) und Urheberrecht
Durchschnittliche Verweildauer: 90 Minuten
Maximale Kapazität der Station: 800 Personen
Vortragender: Univ.Prof. MMag. Dr. Philipp Homar, Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht
KI-Anwendungen erzeugen Texte, Bilder und Videos von verblüffender Qualität. Gleichzeitig werfen diese Anwendungen eine Fülle an urheberrechtlichen Fragestellungen auf: Aktuell klagt die New York Times OpenAI und Microsoft, die Betreiber:innen des großen Sprachmodells ChatGPT. Der Vorwurf besteht darin, dass ChatGPT mit einer Vielzahl an urheberrechtlich geschützten Artikeln der New York Times trainiert wurde und daraus gelernt hat, Texte zu verfassen, die der Zeitung nun Konkurrenz machen. Vor diesem Hintergrund klärt die Frage, inwieweit es zulässig ist, KI mit urheberrechtlich geschützten Inhalten zu trainieren.
Da KI-Anwendungen immer tiefer in den Alltag vordringen, stellt sich für Nutzer:innen von Anwendungen wie ChatGPT auch die Frage, inwieweit die damit geschaffenen Texte selbst urheberrechtlich geschützt sind und wer gegebenenfalls das Urheberrecht an diesen Texten innehat. Hat OpenAI ein Urheberrecht an den Texten, die mit ChatGPT geschaffen werden? Sind die Nutzer:innen, die mit dem System interagieren Urheber:innen der Texte? Gibt es überhaupt ein Urheberrecht?